Töpfe und Zugänge
Förderung der anerkannten Jugendverbandsarbeit und Jugendleiter*innen
Es ist wie so oft: Irgendwann wird es kompliziert – und so ist es leider auch, wenn ihr Förderung beantragen wollt. Ab hier wird es also bürokratisch. Aber guckt einfach mal rein. Ihr wisst ja: Sprecht uns an, wenn ihr Fragen habt!
Allgemeines
Für anerkannte Jugendverbände gibt es ein Recht auf Förderung ihrer Arbeit durch Landesmittel, bei noch nicht anerkannten überregionalen Jugendverbänden können einzelne Maßnahmen gefördert werden.
Der Landesförderplan »Familie und Jugend« (LFP) ist in Hamburg die rechtliche Grundlage für Zuwendungen zu überregionaler Jugendverbandsarbeit. Interessant für Jugendverbände ist dessen Teil II. Dort geht es um die Förderung der anerkannten Verbände, und zwar für:
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Angebote der Selbstorganisation und der außerschulischen Jugendbildung,
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Freizeiten und Erholungsangebote,
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internationale Jugendarbeit und Begegnungen,
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besondere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit.
Grundförderung
Die Grundförderung ist die wichtigste Förderung für die Jugendverbände. Der Landesförderplan beschreibt sie in den Positionen 2.3.1.1 und 2.3.1.2 (↓ pdf). Mit ihr sollen die grundsätzlichen und grundlegenden Ausgaben der Jugendverbandsarbeit gefördert werden, also die Selbstorganisation von jungen Menschen. Der Eigenmittelanteil in der Grundförderung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die wichtigsten
Fördermöglichkeiten
Die angegebenen Nummern beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte im Landesförderplan (↓ pdf).
Ferienfahrten sind für viele Jugendverbände zentrale Aktivitäten. Angebote in diesem Bereich sind zuwendungsfähig, wenn sie den Teilnehmenden soziale, kulturelle, sportliche, historische, politische, ökologische und/oder landschaftliche Eindrücke, Erlebnisse, Abenteuer und auch Grenzerfahrungen vermitteln. Mehr dazu steht im Landesförderplan, Abschnitt LFP 2.3.2.
Für Freizeiten und Zeltlager werden Zuschüsse zu den Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Programm sowie für die An- und Abreise gewährt. Die Fördersätze pro Teilnehmer*in betragen je Tag: 2 Euro bei einer Dauer von mindestens drei bis längstens 21 Tagen, mindestens jedoch 10 Euro je Freizeit und Person. Sofern Gruppen mindestens eine Größe von acht Teilnehmer*innen haben, werden auch Betreuer*innen über 27 Jahre gefördert. Bei der Förderung von Freizeiten gilt die Regel: Je Maßnahme können zwei Betreuungspersonen teilnehmen; ab 18 Teilnehmenden drei Betreuungspersonen, ab 26 Teilnehmenden vier Betreuungspersonen und bei größeren Gruppen wird entsprechend verfahren.
Hinweis: Um barrierefreie Rahmenbedingungen für Freizeiten herzustellen, die eine Teilnahme aller jungen Menschen ermöglichen, können Zuwendungen über die LFP-Position 2.3.1.7 (Inklusion) gewährt werden.
Ferienfreizeiten beantragen
Antrag 2024 (↓ xlsx) LPF Pos. 2.3.2.1
Verwendungsnachweis
Formular (↓ docx) LPF Pos. 2.3.2.1
Es gibt Räume, die gebührenfrei genutzt werden können, zum Beispiel die Räume im Haus für Jugendverbände oder der Jugendraum »Stütt un Stöön« der DGB-Jugend. Der große Saal im Jugendzentrum JUKZ auf dem Stintfang kann verbilligt gemietet werden. Stehen geeignete Räume in öffentlichen Gebäuden nicht zur Verfügung, können nach Prüfung durch das Landesjugendamt Zuschüsse zu den Ausgaben für Miete und Mietnebenkosten gewährt werden. Der Jugendverband hat dabei 30 Prozent der zuwendungsfähigen Miet- und Mietnebenkosten aus Eigenmitteln resp. Einnahmen zu tragen.
Räume beantragen
Antrag 2024 (↓ xlsx) LFP Pos. 2.3.1.5
Verwendungsnachweis
Formular (↓ doc) LFP Pos. 2.3.1.5
Um allen jungen Menschen die gleichberechtigte Möglichkeit zu geben, an Angeboten der Jugendverbandsarbeit zu partizipieren, werden Maßnahmen gefördert, die eine vollumfängliche Teilnahme von jungen Menschen mit seelischer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung ermöglichen. Zur Herstellung von barrierefreien Rahmenbedingungen werden u.a. gefördert:
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Ausgaben für personale Kommunikationshilfen (z.B. Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen, technische Kommunikationsassistent*innen)
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Ausgaben für Arbeitsmaterialien in leichter Sprache,
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Leihgebühren für technisches Equipment,
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Unterbringung von Assistenzpersonal in Tagungshäusern,
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Ausgaben für die Kooperation und Netzwerkarbeit mit anderen Trägern, die über ausgewiesene Expertise in der Inklusionsarbeit verfügen,
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weitere Ausgaben für Maßnahmen, die einen Beitrag zu inklusiver Jugendarbeit leisten.
Anträge können jederzeit gestellt werden, sind aber spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraumes einzureichen. Der Jugendverband hat – abgesehen von den Ausgaben für personale Kommunikationshilfen – einen angemessenen Beitrag der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln und/oder Einnahmen zu tragen.
Formulare
Antrag 2024 (↓ xlsx) LFP Pos. 2.3.1.7
Verwendungsnachweis (↓ xlsx) LFP Pos. 2.3.1.7
Zu Angeboten, die dem aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen, sind Veranstaltungen und Seminare förderfähig – und zwar sowohl Präsenzseminare als auch digitale Formate. Für Seminare gelten Förderhöchstsätze, die im Landesförderplan (↓ pdf) nachgelesen werden können.
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Um ihnen eine Teilnahme an Freizeiten zu ermöglichen, fördert sie die Stadt mit max. 20 Euro je Tag und max. 105 Euro für An- und Abreise – jeweils pro Person. Die Ferienfreizeit muss dabei mindestens sieben Tage und darf längstens 21 Tagen dauern. Diese Zuschüsse sind mit einem Formblatt (siehe unten) zu beantragen. Die Einkommensgrenzen sowie der Eltern- bzw. Eigenbeitrag für den anspruchsberechtigten Personenkreis sind hier einzusehen (↓ docx). Beim Landesjugendamt gibt es ein Merkblatt (s.u.) dazu.
Förderung beantragen
Antrag 2024 (↓ xlsx) LPF Pos. 2.3.2.2 EKS
Verwendungsnachweis (↓ xlsx) LFP Pos. 2.3.2.2 EKS
Merkblatt Ferienfreizeiten (↓ docx)
Einkommensprüfbogen (↓ xls) zur Prüfung der Berechtigung für Zuschüsse für geförderte Jugenderholungsmaßnahmen
Antragsberechtigt sind hier allein Hamburger Jugendverbände, die nicht über die Möglichkeit verfügen, über einen Bundes- bzw. Dachverband Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) zu beantragen. Daher sollte jeder Verband zunächst prüfen, ob er für seine geplante internationale Maßnahme Bundesmittel beantragen kann.
Grundsätzlich fallen unter diesen Förderposten Maßnahmen internationaler Jugendbegegnungen, die darauf abzielen, jungen Menschen durch Auseinandersetzung mit Werten und Normen sowie durch Begegnung und Austausch mit Gleichaltrigen in/aus anderen Ländern authentische Erfahrungen zu ermöglichen, um im Prozess interkulturellen Lernens Verständnis für unterschiedliche Lebensweisen zu entwickeln, wie auch verbindende Gemeinsamkeiten von Menschen zu erkennen. In einem wechselseitigen Lern- und Erfahrungsprozess sollen Vorurteile abgebaut sowie internationale, globale Problem(lösungs)zusammenhänge erkannt werden. Über die Programmformen, Förderkriterien und Förderbeträge informiert ein vom Landesjugendamt in der Sozialbehörde herausgegebenes Merkblatt.
Weitere Förderprogramme:
EU-Programm JUGEND
Erasmus Plus Jugend in Aktion
Nähere Informationen gibt es hier. In allen Fragen der Antragstellung berät das Europa JUGEND Büro. Beratung zu europäischen Anträgen bietet auch die european playwork association (e.p.a.) an.
Deutsch-Französischer Jugendaustausch
Die Programme werden durch das Deutsch-Französische Jugendwerk gefördert.
Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch: Der Austausch wird vom Koordinierungszentrum TANDEM gefördert. Zukunftsorientierte Projekte erhalten Fördermittel vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds.
Deutsch-Polnischer Jugendaustausch: Die Programme werden durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk gefördert.
Deutsch-Russischer Jugendaustausch: Informationen erhalten Sie bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch.
Deutsch-Israelischer Jugendaustausch:
Die Programme werden von ConAct gefördert.
Weitere Förderungen
Es gibt eine große Bandbreite von Förderungsangeboten – von der Förderung von Freizeiten oder von Räumen über die Unterstützung bei der inklusiven oder internationalen Jugendarbeit bis zum Support für »Juleica«-Besitzerinnen. Da ist bestimmt auch für euren Jugendverband etwas dabei.
Hierüber wird regelmäßige Gruppenarbeit sowie Organisation, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit der Jugendverbandsarbeit gefördert. Hierzu zählen auch Arbeitskreise, Vorstandstreffen, Gremiensitzungen. Auch können kleinere Beschaffungen (Geräte, Instrumente, sonstige Materialien), Honorarkräfte oder Projekte der allgemeinen Jugendarbeit finanziert werden.
Hierüber werden alle Kosten rund um Seminare und sonstigen Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung gefördert. Abgerechnet werden können Sach-, Organisations- und Honorarausgaben für die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – insbesondere der ehrenamtlichen – sowie für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, wie politische Jugendbildung, soziale Bildung, gesundheitliche Bildung, kulturelle Bildung, technische Bildung, naturkundliche Bildung und innerverbandliche Veranstaltungen. Es gibt Förderhöchstsätze nach Dauer und Teilnehmeranzahl der Maßnahme. Bei einer Dauer von 2 bis 6 Stunden: 8 € je Teilnehmer*in/über 6 Stunden und ohne Übernachtung: 18 €/ über 6 Stunden mit Übernachtung: 37,50 € – jeweils je Teilnehmer*in. Honorarkosten können zusätzlich abgerechnet werden.
Hierüber werden Honorare für die Tätigkeit von Fachkräften und Personalkosten beantragt. Der Antrag ist zu ergänzen durch den Vordruck »Personalbogen« (↓ pdf).
Grundförderung beantragen
Antrag 2024 (↓ xlsx) LFP Pos. 2.3.1.1 und 2.3.1.2.
Verwendungsnachweis für die Grundförderung
Formular für das Jahr 2024 (↓ xlsx) LFP Pos. 2.3.1.1 und 2.3.1.2
Inventarliste als Anlage zum Verwendungsnachweis
Formular (↓ docx)
Berechnungsbogen zur Ermittlung der Teilnahmetage
Formular (↓ docx) LFP Pos. 2.3.1.2
Abrechnungsbogen Einzelmaßnahme
Formular (↓ docx) LFP Pos. 2.3.1.2
Belegliste Mustervorlage
Formular (↓ pdf)
Jahresbericht
Formular (↓ doc) zur Jugendverbandsarbeit (Sachbericht)
Vertretungsbefugnis / Unterschriftenblatt
Formular (↓ docx)
Mittelabforderung
Formular (↓ docx)
Teilnahmeliste
für Seminare, Veranstaltungen und Freizeiten
Liste (↓ docx)
Honorartabelle
Auszug: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Tabelle (↓ pdf)